2020/ 19 Planung und erste Umsetzungsschritte zur Barrierefreiheit im Dom und St. Johann Baptist
Die Domschatzkammer erhielt bereits im Jahr 2010 als erste Einrichtung in Nordrhein-Westfalen die damals neue Auszeichnung „Signet Nordrhein-Westfalen ohne Barrieren“ [9]. Damals konnte durch den Erweiterungsbau der Domschatzkammer und die Neukonzeption der Ausstellungsräume unter Rücksichtnahme auf die teils historische Bausubstanz rund 90 % der Schatzstücke barrierefrei erreichbar gemacht werden.
Schwieriger ist die Umsetzung am Dom. Durch die Topographie der Umgebung und die historisch bedingten stufenreichen Zugänge und die beengten baulichen Verhältnisse sind umfangreichere Eingriffe im Bereich der Zuwegungen erforderlich. (Abb. 33)
Ein erster Schritt wurde inzwischen erfolgreich umgesetzt: Die Ausstattung der nördlichen Zugangstüren zur Kirche St. Johann Baptist sowie des Portals vom Kreuzgang in das nördliche Seitenschiff des Domes wurden mit automatischen, elektrischen Türantrieben ausgestattet. (Abb. 34) Für die in barrierefreier Höhe angebrachten Betätigungstaster wurde eine Vandalismus erprobte und wenig störungsanfällige Ausführung gewählt, nicht unwichtig in unmittelbarer Nähe zur Fußgängerzone.
Der Zugang zum Kreuzgang und somit zur oben beschriebenen Automatiktür erfolgt über eine gepflasterte Rampe in der an die Kettwiger Straße angebundene Gasse „An St. Quintin“ außen vor der Kreuzgang-Westwand. Diese Rampe hat mit etwas über 11 % Gefälle eine zu steile Neigung, ist also im Moment nur eine Kompromisslösung. (Abb. 35) Vollständig barrierefreie Rampen für Rollstuhlfahrer ohne Begleitperson erfordern eine maximale Rampenneigung von 6 %, mit Begleitperson sind 10 % erforderlich. Mittelfristig wird eine Lösung angestrebt, die auch diesen Weg barrierefrei macht. Dazu ist es erforderlich, eine mehrteilige Rampe zu schaffen, die aber die Fällung eines Baumes an dieser Stelle erfordert. Diese Platane bereitet aber auch Probleme bezüglich der Aufstellung eines Drehleiterfahrzeugs der Feuerwehr im Falle eines notwendigen Löschangriffs im Bereich des nördlichen Langhausdaches und des Westbaus. (Abb. 36) Das in Arbeit befindliche Brandschutzkonzept wird erweisen, ob es dafür eine Ersatzlösung gibt oder aber der Baum gefällt (und ersetzt) werden muss.
Die verschiedenen Ebenen im Dom selbst (Kirchenschiff, Altfrid- und Adveniatkrypta, Chorraum, Emporen und Atrium) völlig barrierefrei untereinander zu verbinden, wird nicht möglich sein. Von außen sind diese Bereiche teils durch einen Aufzug erschlossen, der die Ebenen der Sakristei (und somit auch Chorebene und Altfridkrypta) mit allen Geschossen des Dompropsteigebäudes (einschließlich Altfridsaal) am Kreuzgang und gleichzeitig die angrenzende Tiefgarage des Bischöflichen Generalvikariates verbindet.
[9] Vgl. Bericht der Domschatzkammer in MAH, 63. Jg. 2010, S. 124 f.