2021 Umgestaltung des Kreuzganges und Einbau einer Rampe

Umgestaltung des Kreuzganges

Ausgehend von einem sich wieder neu zuspitzenden Engpass bei der Anzahl der zur Verfügung stehenden freien Begräbnisplätze für Domkapitulare im Innenhof des Kreuzganges [1] (Anmerkung: Derzeit sind noch zwei Erst- und vier Zweitbelegungen in den vorbereiteten Gruften möglich) wurde im Auftrag des Dompropstes Thomas Zander in Kooperation zwischen dem Verfasser und der Landschaftsarchitektin Claudia Depenbusch ein Konzept zur Neugestaltung des Innenhofes des Kreuzganges erarbeitet.
Der Kreuzgang mit seinem Innenhof liegt nur wenige Schritte von der Kettwiger Straße entfernt. Inmitten des Trubels der Essener Innenstadt war der Kreuzgang mit seinem Garten immer schon Ort der Begegnung, der Ruhe und des Durchatmens, ein offener Raum der Stille, zum Beten und zur Besinnung. Auch heute noch wird er von Essenern und Besuchern als solche Ruheinsel genutzt (Abb. 5). Die heutigen Anforderungen an die Nutzung sind mittlerweile gewachsen. So soll die Anzahl der Grabstellen der Domkapitulare erweitert werden, um auch in Zukunft Bestattungen an dieser Stelle realisieren zu können. Außerdem besteht derzeit keine barrierefreie Zuwegung in den Kreuzgang und in den Garten. Daher wird vom Domkapitel eine Umgestaltung in Erwägung gezogen. Zuvor sollte jedoch im Rahmen einer Bewertung und Analyse der Bestandssituation erfolgen (Abb. 6), aus der ein notwendiger Handlungsbedarf abzuleiten ist, um ein erstes Ideenkonzept zur Umgestaltung des Kreuzgangs zu entwickeln. Neben neuen Lösungen für die Begräbnissituation sind die eigentliche Gestaltung des Gartens und die Barrierefreiheit zu berücksichtigen. Das Ideenkonzept dient als ‚Weichenstellung‘ und Entscheidungshilfe für eine mögliche aufbauende weitere Planung und Realisierung des Projektes.
Auf Grundlage dieser Analyse entstand 2019 ein erstes Entwurfskonzept, eine Entscheidungshilfe für eine mögliche aufbauende Planung (Abb. 7). Zuvor sollten jedoch Gespräche mit der Unteren Landschaftsbehörde und einem Baumgutachter geführt werden, um zu entscheiden, wie mit dem vorhandenen Baumbestand umgegangen wird. Wenn von Seiten des Domkapitels die Entscheidung zu einer konkreten Umgestaltung für den Kreuzgang und den Garten getroffen wurde, kann eine detailliertere Entwurfsplanung erarbeitet werden. Als Grundlage – auch für eine weitestgehend barrierefreie Erschließung des westlichen, nördlichen und östlichen Kreuzgangflügels des Entwurfsplanes wurde der Planungsbereich von einem Vermessungsbüro bereits eingemessen und somit ein höhengerechter Grundlagenplan zur Verfügung gestellt (Abb. 8). Mit dieser konkreten Höhenaufnahme und Verortung des Kreuzgangs und des Gartens, sowie einer Entscheidung zum Baumbestand wird dann der Entwurfsplan erarbeitet. Erst nach Vorliegen und endgültiger Abstimmung des Entwurfes sollte die Maßnahme der Unteren Denkmalbehörde vorgestellt werden und eine Genehmigungsplanung erarbeitet werden. Die weiterführende Planung sollte dann in enger Abstimmung mit den beteiligten Fachämtern und dem Domkapitel erfolgen.


[1] Vgl. Bericht des Dombaumeisters – Berichtsjahre 2012 und 2013, S.123 – 126 in MAH, 67. JG 2014

 

Einbau einer Rampe

Für das Jahr 2021 steht die Realisierung eines weiteren „Bausteines“ der Barrierefreiheit am Essener Dom an. In Abstimmung mit den Denkmalbehörden wird eine filigrane Rampe aus Stahlblech in Fortführung der barrierearmen Zuwegung aus der Gasse „An St. Quintin“ in Kreuzgang und Dom weite Teile des Kreuzganges und den Altfridsaal erschließen.

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