2020 Konzeptentwicklung Brandschutz, Kunstgutschutz, Kunstgutevakuierung
Nach dem großen Kirchenbrand in Notre Dame, Paris und in der Kathedrale St. Peter und Paul in Nantes ist beabsichtigt, den Brandschutz am bis zu 1170 Jahre alten Essener Dom auf den "Prüfstand" zu stellen. Dazu haben im Jahr 2019 Termine mit der Feuerwehr der Stadt Essen und Begehungen des denkmalgeschützten Domensembles, bestehend aus Dom, Atrium, Anbetungskirche St. Johann Baptist, Kreuzgang und Domschatz mit verschiedenen Wachabteilungen der Feuerwehr stattgefunden. (Abb. 22)
Gemeinsam wurden Stärken und Schwächen des Brandschutzes, Kulturgutschutzes und der betrieblichen Brandschutzorganisation festgestellt, die es nun genauer zu analysieren bzw. abzustellen gilt. Ziel ist es, ein Sicherheitskonzept für das gesamte Essener Domensemble zu erarbeiten. Dieses Konzept soll die Sicherheitsrisiken der Bauwerke an sich, aber auch die Sicherheitsfragen bei den verschiedenen Nutzungen der einzelnen Gebäudeteile beurteilen und daraus Handlungsnotwendigkeiten und -empfehlungen ableiten. Zu den Fragestellungen gehören der allgemeine Brandschutz, Risiken durch den Betrieb technischer Einrichtungen, Fragen der maximalen Besucheranzahl sowie Flucht- und Rettungswege bei Großveranstaltungen.
Erstes Zwischenergebnis wird die Erfassung des Ist-Zustandes sein, in dem eine Festlegung und einheitliche Bezeichnungsstruktur der Raumbereiche, Brandabschnitte, Geschosslagen festgelegt wird, um gleichermaßen den Nutzern, Sicherheitsbeauftragten, Feuerwehr, Polizei, Versicherern, usw. eine gleiche Orientierung und sichere Absprachen zu ermöglichen. Dabei werden die bestehenden Benennungen für die Brandmeldeeinrichtungen übernommen. Für die einzelnen Geschosse werden schematische Grundrisse sowie Gebäudeschnitte erstellt und daraus für die Sicherheitskräfte Einsatzpläne hergeleitet. (Abb. 23)
Mit einem kompetenten Partner werden eine Brandschutztechnische Bestandsanalyse, Feuerwehrpläne, Brandschutzordnungen, Beratung zum Betrieblichen Brandschutz und ein Konzept zum Schutz der Kulturgüter einschließlich eines Kunstgut-Evakuierungskonzeptes erstellt. Für das Projekt steht ein intern festgelegtes Budget zur Verfügung, welches sich aus den Finanzierungsmitteln des Domkapitels und des Münsterbauvereines herleitet.
Brandschutztechnische Bestandsaufnahme/ -analyse und Beratung
Für das Essener Domensemble und die Domschatzkammer soll der Bestand auf brandschutztechnische Schwachstellen und Mängel begutachtet werden. Insbesondere soll diesbezüglich auch der Schutz der Kulturgüter beachtet werden.
Die Anlagenkonzeption der kombinierten, auf die Feuerwehr aufgeschalteten Brandmelde- und Löschanlage sollte überprüft werden, vor allem im Hinblick auf die Sprinkler- („trockene“ Lösch-) Anlage (Stand der Technik, ggf. Verzicht auf Druckluft-Beaufschlagung?). Ziel der Gesamtanlage sollte eine Annäherung an eine BMA (Brandmeldeanlage) Kategorie I (flächendeckend) sein.
Das Projekt umfasst neben dem Essener Dom und der Kirche St. Johann das zwischengelagerte Atrium, den Kreuzgang nördlich des Domes, die Domschatzkammer und die Teile des Bischofshauses, die direkt an die Schatzkammer angrenzen. Andere Teile des Gesamtkomplexes sind nicht Teil der Betrachtung. (Abb. 24)
Dafür ist eine umfangreiche Akteneinsicht in die Bestandsunterlagen, die Bestandsaufnahme der Gebäude, der brandschutztechnischen Anlagen und der Außenanlagen (Feuerwehrzufahrt und Aufstellflächen der Feuerwehr) erforderlich. Nach der Dokumentation des Bestandes erfolgen erste Abstimmungsgespräche mit der Feuerwehr sowie dem Bauordnungsamt. Ein weiterer Meilenstein ist das Erarbeiten eines Prioritätenkataloges zur Verbesserung des Brandschutzes.
Aufgabe des Ingenieurbüros wird in weiteren Schritten sein, Unterstützung bei der Ausarbeitung, Ausschreibung und Vergabe von brandschutztechnischen Umbauten bzw. Einbauten zu leisten und ggf. die Bauüberwachung bzw. Fachbauleitung resultierender Brandschutzmaßnahmen zu übernehmen.
Erstellung von Feuerwehrplänen nach DIN 14095
In Abstimmung mit der Feuerwehr der Stadt Essen sollen Feuerwehrpläne für den Essener Dom, die vorgelagerte Anbetungskirche St. Johann und die Domschatzkammer erstellt werden. In diese Pläne sollen auch Angaben zum Schutz der Kulturgüter aufgenommen werden. Die Feuerwehrpläne dienen den Einsatzkräften zur Lagebeurteilung im Brandfall und zur Festlegung des taktischen Vorgehens. Sie müssen in Bezug auf die Gestaltung und das Layout den Anforderungen der DIN 14095 und den Forderungen der Brandschutzdienststellen (Hier: Feuerwehr der Stadt Essen) entsprechen. Die Anforderungen an die Gestaltung und das Layout der Feuerwehrpläne sind im Vorfeld mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen und feuerwehrtechnisch freizugeben.
Abstimmungstermine mit Behörden
Nach einer Bestandsaufnahme (Begehung und Aufnahme aller relevanten Angaben vor Ort) zur Erstellung der Feuerwehrpläne erfolgt durch das beauftragte Ingenieurbüro eine Anpassung der vom Auftraggeber übergebenen CAD-Daten auf die Anforderungen von Flucht- und Rettungs-, Feuerwehr- oder Brandschutzplänen. Vorhandene Teilpläne werden zu Geschoß- und Übersichtsplänen zusammengefügt, um allen Beteiligten möglichst viele zusammenhängende Informationen kompakt zur Verfügung zu stellen. Dabei muss akribisch darauf geachtet werden, dass im Verlaufe der Geschichte am Gebäude erfolgte Änderungen, die in den übergebenen Grundrissen, Ansichten und Schnitten auf Grundlage verschiedener Planstände, die zum Teil noch aus dem 19. Jahrhundert stammen, abgeglichen und werden.
Es erfolgt eine einheitliche Digitalisierung von Papierplänen oder Scans zu digitalen DWG- oder DXF-Plangrundlagen. Dabei wird auf eine standardisierte Vereinheitlichung von Darstellungsformen für Linien, Flächen und Schraffuren geachtet. Wichtig ist in diesem Zusammenhang eine lückenlose Recherche und das Zusammenführen von erforderlichen Informationen und Planinhalten (z.B. Details der TGA-Planung, Gefahrstoffe, Ansprechpartner für die Feuerwehr, Arbeitszeiten im Objekt, Nutzerzahlen, usw.) für die Erstellung der Flucht- und Rettungs-, Feuerwehr- und Brandschutzpläne und die zugehörigen Objektdatenblätter.
Organisatorischer (Betrieblicher) Brandschutz
Für den Essener Dom, die Kirche St. Johann und die Domschatzkammer sollen die organisatorischen Abläufe auf brandschutztechnische Schwachstellen und Mängel begutachtet werden. Insbesondere soll hierbei auch hierbei der Schutz der Kulturgüter beachtet werden. Ziel ist es, eine Brandschutzordnung Teil A – C für den Bereich Dom / St. Johann Baptist zu erarbeiten. Die vorhandene Brandschutzordnung für den Bereich Domschatz soll überprüft und ggf. aktualisiert werden. Generell hat bei allen Betrachtungen und Priorisierungen die Personenrettung Vorrang vor einer Sachgutrettung.
Zuerst erfolgt Einsichtnahme in alle vorhandenen, organisatorisch relevanten Unterlagen.
Es sind Abstimmungsgespräche mit allen am organisatorischen Brandschutz beteiligten Personen erforderlich, das sind Feuerwehr, Brandschutzbeauftragter, Brandschutz- und Evakuierungshelfer.
Daraus erfolgt eine Brandschutzordnung Teil A, B und C einschließlich eventuell erforderlicher Flucht- und Rettungswegpläne sowie ein Evakuierungs- und Rettungskonzept (Textteil).
Entwicklung eines Konzeptes für Kunstgutschutz und Kunstgutevakuierung
Für den Domschatz und die Kunstgegenstände in Dom und St. Johann Baptist existiert intern ein Kunstgutschutz- und Evakuierungskonzept. Dieser Plan, der auch eine Kategorisierung und Priorisierung der Evakuierung einzelner Objekte beinhaltet, muss weiter erarbeitet, ergänzt und danach laufend aktualisiert werden. Er kann als Grundlage für einen dringend erforderlichen, systematischen Kulturgutschutzplan eines Fachplaners dienen. Die Feuerwehr benötigt diesen Plan mit detaillierten Anleitungen und Anweisungen zur Rettung einzelner Kunstwerke, da ggf. Mitarbeiter den Brandort aus Sicherheitsgründen nicht mehr betreten dürfen. Mit diesem Kulturgutschutzplan ist eine eindeutige (auch örtliche) Identifizierung der Kunstgegenstände möglich. Darüber hinaus benennt dieser Plan auch die für eine Evakuierung notwendigen Hilfsmittel.
Nach Einsicht in die vorhandenen Unterlagen erfolgt eine Gefährdungsanalyse unter Berücksichtigung des baulichen- und organisatorischen Brandschutzes. Eine Abstimmung mit der Feuerwehr, der Polizei und dem bereits beauftragten Wachdienst sowie eine Abstimmung mit dem Versicherer sind zwingend für die Vorbereitung der Erarbeitung eines Evakuierungskonzeptes. Dieses beinhaltet auch das Erstellen von Laufkarten für Feuerwehr und Erstellung von Einsatzplänen für die Feuerwehr und die Polizei sowie das Erarbeiten von entsprechenden Anleitungen und Schulungen für Evakuierungsübungen.