Errichtung einer neuen Gruftenanlage für den Kapitelsfriedhof
Im Dezember 2022 wurde die denkmalrechtliche Erlaubnis zu einem Bodeneingriff im Bereich des eingetragenen Bodendenkmales “Münsterkirche, Stift Essen”, Denkmalnummer 21, gem. § 14 des Denkmalschutzgesetzes bei der Stadtarchäologie des Institutes für Denkmalschutz und Denkmalpflege der Stadt Essen beantragt. Der notwendige Eingriff steht im Zusammenhang mit der Errichtung zusätzlicher gemauerter Gruften für satzungsgemäße Begräbnisse verstorbener Domkapitulare. Eine Genehmigung zur Errichtung und Unterhaltung eines privaten Friedhofes aus dem Jahre 1969 liegt vor.
Die Maßnahme wird notwendig, da kurzfristig ein Engpass an Begräbnismöglichkeiten (fünf Bestattungen allein Jahr 2022) entstanden ist. Es steht seit der letzten Bestattung nur noch eine freie Grabstelle zur Verfügung.
Eine Wiederbelegung der neueren vier ist nach dem weiter unten beschriebenen System 2013 unter Beteiligung der vom damaligen Stadtarchäologen tiefergeführten, somit nachträglich doppelstöckig ausgeführten Kammern nach nun fast vollständig erfolgter zweifacher Belegung erst nach zwölf Jahren Ruhefrist möglich.
Durch die Errichtung von vier neuen Erdkammergruften, die jeweils doppelt (übereinander) belegt werden können (System „Grabkammer S Plus, Fa. BayWa [1]; Ruhefristen verkürzt auf zwölf Jahre), kann diesem Engpass auf dem südöstlichen Grabfeld im Anschluss an die erste Grabkammerreihe aus den 1960er-Jahren begegnet werden.
Es können acht neue Grabstellen in vier neu zu errichtenden Grabkammern (ebenfalls System „BayWa“) auf dem südöstlichen Grabfeld im Anschluss an die erste Grabkammerreihe aus den 1960er-Jahren geschaffen werden (Abb. 76).
Diesen Bodeneingriff müssen wir nun sehr kurzfristig vornehmen.
Die dafür erforderliche Ausgrabung des Erdvolumens von ca. 3,50 x 6,10 m x 2,50 m (L x B x T) soll von einer beauftragten, für Ausgrabungen im Rheinland zugelassenen Grabungsfirma ausgeführt werden. Unterstützend begleitet werden kann diese Grabungsfirma von einer durch das Domkapitel in Essen beauftragten Baufirma, die nach Anweisung in Handschachtung arbeiten wird, sofern keine maschinenunterstützte Ausschachtung möglich ist / zugelassen wird.
Die auszugrabende Fläche ist im Plan dargestellt (Abb. 77).
Andere Varianten (z. B. nachträgliche Umsargungen und Zusammenführung von Altbestattungen) sind aufgrund des hohen Gutes der Totenruhe wohl nicht möglich (Aussage diverser Bestatter, auch nach Rückfrage bei der Forensik im Rechtsmedizinischen Institut des Uniklinikums Genehmigung nur in Ausnahmefällen bei Vorliegen eines triftigen Grundes, verbunden mit Gesundheitsgefahren durch Keime, Bakterien, Pilzsporen und erheblichen Kosten).
Anmerkung hierzu: Alle Begräbnisse bis 2012 wurden in verlöteten Zinksärgen mit Holzumfassungssärgen durchgeführt [2]. Dazu müssten dann auch alte Grabkammern tiefer geführt werden. Auch hierzu wären Bodeneingriffe erforderlich. Die Arbeiten sollen schnellstmöglich begonnen werden. Wir hoffen, dass nach Benehmensherstellung mit dem LVR Bodendenkmalpflege im Rheinland und der Genehmigung des durch die beauftragten Archäolog*innen beim LVR eingereichten Grabungskonzepts kurzfristig eine Genehmigung unter Beteiligung der Oberen Denkmalbehörde erteilt werden kann.
[1] <https://www.baywa-friedhofsysteme.de/erdbestattung/erdbestattung>, aufgerufen am 14.05.2023.
[2] Vgl. Bericht des Dombaumeisters in Das Münster am Hellweg, 67. Jg., 2014, S. 125.