Neue Toranlage Zwölfling/ Plateau vor dem Kreuzgang

Seit Beginn der Corona-Pandemie beobachten wir in der Innenstadt um das Baudenkmal Essener Dom, insbesondere im Bereich des nördlich gelegenen „Plateaus“ vor dem Kreuzgang, eine Ausbreitung von Zerstörung und Vandalismus im Zusammenhang mit dem verstärkt dort „ansässig gewordenen“ Drogenmilieu. Herausgerissene Pflasterungen, Natursteinabdeckungen, Gitterroste, Abdichtungsanschlüsse, Kupferbekleidungen, Hofeinläufe und andere Teile des Entwässerungssystems sind neben einem ständigen Unsicherheitsgefühl (vor allem in den Abendstunden) der Anwohner*innen und Besucher*innen die Folge.
Mit der Reparatur dieser Beschädigungen ist ein nicht unerheblicher Aufwand verbunden: 2020–2022: rd. 22.300,- Euro (Abb. 78). Daher ist es unumgänglich, den Bereich oberhalb der Zugangstreppe (Abb. 79) mit einem Tor zu versehen, das in den Abend- und Nachtstunden verschlossen werden kann, ansonsten tagsüber geöffnet bleiben soll. Längere Diskussionen und Abwägungen um die Außenwirkung und eine notwendige Öffnung und Transparenz nach außen einerseits und die Verstärkung des Sicherheitsempfindens sowie die Kosten durch Zerstörungen andererseits gingen einem Beschluss des Domkapitels voraus.
Das Tor soll die Formensprache des in den 1980er-Jahren konzipierten Gitterwerks zwischen Plateau und Straße aufgreifen (Abb. 80), ohne seine Gestaltung und Konstruktion zu kopieren. Als bewegliches Element wird das neue Tor konstruktiv stabiler gestaltet werden müssen. Um andererseits die Durchsicht in geschlossenem Zustand transparenter zu gestalten, basiert der Entwurf auf längsrechteckigen Profilen, die in Richtung der Sichtachse auf den Kreuzgang und den dahinterliegenden Dom orientiert sind. Die anhängenden Visualisierungen (geschlossenes (Abb. 81), halb geöffnetes, offenes Tor (Abb. 82)) verdeutlichen dies.
Das Institut für Denkmalschutz und Denkmalpflege hat grundsätzlich seine Unbedenklichkeit und Zustimmung signalisiert. Die Fertigung des Tores soll möglichst ab Mitte April 2023 begonnen werden, vorausgesetzt, dass die Untere Denkmalbehörde der Stadt Essen nach Benehmensherstellung mit dem LVR Denkmalpflege im Rheinland eine Genehmigung erteilen kann.

 

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