Warum eine Stiftung?

Seit Generationen bildet das Essener Münster, heute Kathedralkirche des Bistums Essen, das spirituelle und kulturelle Zentrum unserer Stadt. Seit über 1000 Jahren steht die Kirche als lebendiger Kirchenraum für Heimat und Identität. Seit 1947 kümmert sich der Münsterbauverein e.V. um Erhalt und Sanierung der ehrwürdigen Essener Dominsel. Dieses kostbare Erbe zu erhalten und zu pflegen ist Aufgabe des Münsterbauvereins. Zudem konnten in den letzten Jahren auf vielfältige Weise umfangreiche kultur-, kunst- und kirchengeschichtliche sowie spirituelle Angebote gesichert werden.

Vor dem Hintergrund eines wachsenden Finanzierungsbedarfs hat der Münsterbauverein im Jahre 2012 die Stiftung Münsterbauverein unter dem Dach der Stadt Essen ins Leben gerufen. Auf diese Weise kann dauerhaft und über viele Generationen hinweg Gutes bewirkt werden.

Ziel ist es, mit Ihrer Hilfe – kleinen und großen Spenden und Zustiftungen – das kostbare Erbe der Dominsel zu erhalten.

Da Stiftungsvermögen und -erträge gemeinnütziger Stiftungen nicht besteuert werden, kommt der volle Ertrag den Stiftungszwecken zugute.

Stiftungszweck

Die Stiftung Münsterbauverein verfolgt allein gemeinnützige Zwecke. Durch Akquisition von Stiftungskapital soll eine nachhaltige Finanzierung, die der Erfüllung des Satzungszweckes dient, angestrebt werden. Wesentlicher Stiftungszweck ist eine kontinuierliche Finanzierung verschiedenster Projekte, die der Ausstattung und Erhaltung von Domkirche, Anbetungskirche St. Johann, Kreuzgang, Atrium, Domhof sowie Domschatzkammer und Münsterarchiv dienen. Die Förderung des Interesses in der Bevölkerung am kulturgeschichtlichen Erbe ist ebenfalls in der Satzung verankert. Die vollständige Satzung finden Sie hier.

Wie können Sie helfen?

Der Münsterbauverein e.V. hat die Stiftung mit einem Anfangsvermögen ausgestattet. Sie können durch Zustiftungen gezielt und nachhaltig dazu beitragen, die Stiftung Münsterbauverein zu unterstützen:

  • durch Zustiftung zu Lebzeiten
  • durch Zustiftung oder ein Vermächtnis in Ihrem Testament oder Erbvertrag
  • durch ein Stifterdarlehen
  • durch eine Spende

Zustiftungen erhöhen das Stiftungsvermögen und bleiben dort zu 100 % erhalten. Die erwirtschafteten Erträge dienen allein den Stiftungszwecken.

  • Der Wert Ihrer Stiftung bleibt auf Dauer erhalten und ist unantastbar.
  • Das Vermögen der Stiftung wird ehrenamtlich und ohne Kosten sicher verwaltet.
  • Die Erträge kommen nur den Stiftungszwecken zugute.
  • Für Sie hat eine Zustiftung besondere steuerliche Vorteile. Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt die Erbschaftssteuer für Vermögensteile, die aus einer Erbschaft oder Schenkung stammen.
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